Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Genossenschaftswesen

Genossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen. Das Ziel von Wohnbaugenossenschaften ist es, guten und preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungskreise zu erstellen. In der awzug sind die Bewohner Mitglieder und können mitbestimmen. Sie bezahlen nicht wie in einer normalen Mietwohnung ein Mietzinsdepot, sondern einen so genannten Anteilschein. Damit sind sie Miteigentümer und tragen mit an der Verantwortung für die ganze Genossenschaft.

Weiterführende Informationen finden Sie beim «verband der gemeinnützigen wohnbauträger».

Häufig gestellte Fragen - Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahmebeschluss der Verwaltung aufgrund eines schriftlichen Beitrittsgesuchs, Zeichnung sowie Liberierung mindestens eines Anteilscheines von CHF 500 und Bezahlung einer Eintrittsgebühr.

Die Verwaltung kann unter besonderen Umständen ein Beitrittsgesuch ablehnen.

Der Mindestbetrag beträgt CHF 500.

Die awzug ist finanziell gesund und das Geld somit sicher. Die finanziellen Bestimmungen sind in den Statuten geregelt.

Die awzug will Wohnbedürfnisse für eine breite Bevölkerungschicht abdecken. Mehr über unsere Organisation, Struktur und Haltung finden Sie hier.

Die awzug freut sich über engagierte Genossenschafter. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle.

Häufig gestellte Fragen - Mietwesen

Mietwesen

Freie Wohnungen werden zuerst unseren Genossenschaftern und über unsere Webseite ausgeschrieben. Wird dabei kein Mieter gefunden, platzieren wir die Ausschreibung anschliessend auf dem offenen Markt.

Für eine Bewerbung bitten wir Sie, das «Anmeldeformular für Wohnungsmiete» fristgerecht auszufüllen und einzureichen. Das Formular finden Sie jeweils bei der Wohnungsausschreibung.

Die awzug führt keine Warteliste. Alle Genossenschafter werden gleichzeitig angeschrieben.

Innerhalb aller Liegenschaften streben wir eine geeignete, bevölkerungsmässige Durchmischung der Bewohnerstruktur zur Förderung des Zusammenlebens und der inneren Solidarität an. Wir streben eine angemessene Anzahl Bewohner im Verhältnis zur Wohnungsgrösse an. Die Zuteilung der Wohnungen werden aufgrund der Richtlinien unseres Wohnungszuteilungsreglements sichergestellt.

Die Genossenschafter übernehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufgaben für die Gemeinschaft und nehmen ihr Mitbestimmungs- und Mitspracherecht wahr. Sie engagieren sich für das Geschehen in der Genossenschaft und tragen Mitverantwortung.

Die awzug freut sich auf engagierte Genossenschafter und ist offen für Vorschläge. Wir freuen uns auf ihre Kontaktaufnahme.

Interesse

Quote

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Mit einer Mitgliedschaft stärken und unterstützen Sie unsere Anliegen.

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